Eine Erstbemusterung ist der Moment, in dem ein Lieferant beweist, dass er ein Teil nicht nur einmal richtig, sondern unter Serienbedingungen zuverlässig fertigen kann. In der deutschen Automobilindustrie regelt das VDA Band 2, im Umfeld der amerikanischen Hersteller das PPAP der AIAG. Beide Verfahren verlangen im Kern dasselbe – und beide scheitern in der Praxis an denselben Stellen. Dieser Beitrag geht den Ablauf Schritt für Schritt durch.
Wann eine Erstbemusterung fällig ist
Nicht nur beim allerersten Teil. VDA Band 2 nennt eine Reihe von Auslösern, und die meisten davon treffen einen laufenden Lieferanten irgendwann: ein neues Teil, eine Änderung am Produkt (neuer Zeichnungsindex), eine Änderung am Fertigungsprozess, neue oder überarbeitete Werkzeuge, ein Wechsel des Unterlieferanten, eine Verlagerung der Fertigung an einen anderen Standort und eine längere Unterbrechung der Produktion – in der Regel ab zwölf Monaten. Wer eine dieser Änderungen vornimmt, ohne den Kunden zu informieren, riskiert mehr als eine Nachbemusterung: Er liefert formal ohne Freigabe.
Welcher Umfang bemustert wird, legt der Kunde fest – abhängig vom Risiko des Teils, von der Erfahrung mit dem Lieferanten und davon, was sich geändert hat. Eine reine Werkzeugreparatur zieht seltener den vollen Umfang nach sich als ein neues Sicherheitsteil.
Die Begriffe: PPF, Erstbemusterung, EMPB
VDA Band 2 spricht vom Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren, kurz PPF. Der Name sagt, worum es geht: Freigegeben wird nicht nur das Teil, sondern der Prozess, der es hervorbringt. Die Erstbemusterung ist der umgangssprachliche Name für den Vorgang, der Erstmusterprüfbericht (EMPB) ist das Dokument, in dem die Messergebnisse der Muster stehen – ein Teil der PPF-Vorlage, nicht die ganze. Bei PPAP heißt das Gegenstück zum Prüfbericht Dimensional Results, und die formale Zusage des Lieferanten steht auf dem Part Submission Warrant, dem PSW.
Vorlagestufen 0 bis 3: warum du sie nicht mehr findest
Eine der häufigsten Fragen zu VDA Band 2 gilt den Vorlagestufen – Stufe 0, 1, 2, 3 – und den Checklisten dazu. Wer danach sucht und nichts Aktuelles findet, sucht nicht falsch: Es gibt sie nicht mehr. Mit der sechsten Auflage von 2020 wurden sie gestrichen. Das VDA QMC, der Herausgeber des Bandes, schreibt es in seinem eigenen Informationsblatt zur Neuauflage in einem Satz: „Darüber hinaus entfallen die Vorlagestufen, wodurch die individuellen Erwartungen der Kunden stärker berücksichtigt werden können.“
An ihre Stelle ist keine neue Stufenliste getreten, sondern eine Absprache: Umfang, Inhalt und Zeitplan des PPF-Verfahrens werden im Vorfeld zwischen Lieferant und Kunde vereinbart und festgelegt. Damit ist diese Abstimmung wichtiger geworden, nicht unwichtiger. Wer früher „Vorlagestufe 2“ vereinbart hat und damit wusste, welche Nachweise mitgehen, muss die Nachweise heute einzeln benennen.
Zwei weitere Änderungen derselben Auflage hängen daran: Die Freigabestufen wurden geändert, und der Umfang der zu übermittelnden Dokumente wurde durch eine Selbstbeurteilung der Organisation zu Produktionsprozess und Produkt reduziert. Außerdem wurde die Nachweisführung dem PPAP-Verfahren der AIAG angenähert – die beiden Welten sind sich mit der Neuauflage also ein Stück näher gekommen.
Eine Verwechslung, die dabei leicht passiert: PPAP kennt seine fünf Vorlagestufen weiterhin. Wer beides nebeneinander betreibt, sollte den Begriff deshalb nur noch im PPAP-Zusammenhang verwenden – auf der VDA-Seite führt er seit 2020 in die Irre.
Praktisch heißt das: Stehen in einer Kundenvorgabe, einer Vorlage oder einer Schulungsunterlage noch Vorlagestufen nach VDA, stammt sie aus der fünften Auflage oder davor. Falsch muss sie deswegen nicht sein – viele Kunden arbeiten mit eigenen, gewachsenen Vorgaben weiter –, aber es lohnt die Rückfrage, auf welchen Stand sich die Abstimmung bezieht.
Der Ablauf in sechs Schritten
1. Umfang mit dem Kunden abstimmen
Am Anfang steht die Frage, was vorgelegt werden muss: welche Nachweise, welche Formulare, wie viele Muster. Seit dem Wegfall der Vorlagestufen gibt es dafür keine fertige Stufenliste mehr – der Umfang wird frei vereinbart. Diese Abstimmung gehört in die Angebots- oder Auftragsphase, nicht in die Woche vor dem Liefertermin. Wer sie überspringt, produziert entweder zu viel Papier oder das falsche.
2. Zeichnung ballonieren, Prüfplan aufstellen
Jedes prüfrelevante Merkmal der Zeichnung – Maße, Toleranzen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächen, Gewinde – bekommt eine fortlaufende Nummer. Aus der nummerierten Zeichnung entsteht die Merkmalsliste: Nummer, Sollwert, Toleranz, Grenzmaße, Prüfmittel. Diese Liste ist das Rückgrat des Berichts, und hier entstehen die meisten Fehler, weil bei einer Zeichnung mit 150 Merkmalen die Vollständigkeit schwer zu kontrollieren ist. Wie das Nummerieren im Detail abläuft, steht auf der Seite Zeichnung stempeln.
3. Muster unter Serienbedingungen fertigen
Der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird: Die Muster müssen aus dem Prozess stammen, der später die Serie fertigt – gleiche Maschine, gleiche Werkzeuge, gleiche Parameter, gleiches Personal. Ein handverlesenes Teil aus der Musterwerkstatt beweist nichts über die Serie, und ein aufmerksamer Kundenauditor fragt genau danach.
4. Messen und den Bericht füllen
Zu jeder Nummer gehört ein Messwert je Muster, ein Prüfmittel und eine Bewertung: in Ordnung oder nicht. Die Bewertung ergibt sich aus den Grenzmaßen – ein Muster außerhalb, und das Merkmal ist nicht in Ordnung, gleich wie gut die anderen sind. Ein Messblatt, das Grenzmaße und Bewertung selbst rechnet, nimmt hier viel Fehlerquelle heraus; die kostenlose Excel-Vorlage für den Erstmusterprüfbericht tut genau das.
5. Weitere Nachweise je nach Umfang
Je nach vereinbartem Umfang kommen Nachweise hinzu, die nichts mit dem Messblatt zu tun haben: Werkstoffzeugnisse, Prozessfähigkeitsuntersuchungen für besondere Merkmale, Prüfmittelfähigkeit, Verpackungsfreigabe, Prozessablaufplan, Produktionslenkungsplan. Welche davon verlangt werden, steht in der Abstimmung aus Schritt 1 – und deshalb ist dieser Schritt so wichtig.
6. Einreichen, Entscheidung abwarten
Der Kunde prüft und entscheidet: freigegeben, bedingt freigegeben (etwa mit Auflagen oder befristet) oder abgelehnt. Eine bedingte Freigabe ist kein Erfolg, sondern ein Termin: Sie läuft ab, und dann muss nachgebessert sein.
Was PPAP anders macht
Inhaltlich sind sich PPF und PPAP näher, als die Formulare vermuten lassen. PPAP der AIAG kennt achtzehn Elemente – von Konstruktionsunterlagen über die Prozess-FMEA bis zur Messsystemanalyse – und fünf Vorlagestufen, die festlegen, welche davon beim Kunden physisch vorliegen müssen – anders als VDA Band 2 hat PPAP seine Stufen behalten. Die Formulare sind andere, die Sprache ist Englisch, die Logik ist dieselbe: Prozess und Produkt werden gemeinsam freigegeben. Für die Luftfahrt gilt wieder ein eigenes Formular, AS9102 mit den Forms 1 bis 3. Wer für mehrere Branchen fertigt, führt dieselbe Merkmalsliste in drei Gewändern.
Die Fehler, die Berichte am häufigsten zurückkommen lassen
Übersehene Merkmale. Ein Maß ohne Nummer ist ein Maß ohne Messwert. Der Kunde findet es beim Abgleich mit der Zeichnung.
Falscher Zeichnungsstand. Bemustert wurde Index C, bestellt ist Index D. Der Index gehört in den Kopf des Berichts und in die Abstimmung vorab.
Allgemeintoleranz vergessen. Maße ohne eigene Toleranzangabe sind nicht toleranzfrei – für sie gilt die Allgemeintoleranz aus dem Schriftfeld, etwa nach ISO 2768. Auch sie brauchen Grenzmaße und Messwerte.
Muster nicht aus dem Serienprozess. Siehe Schritt 3. Das fällt spätestens beim Prozessaudit auf.
Messwerte ohne Zuordnung. Eine Liste von Messwerten ohne Nummernbezug zur Zeichnung ist für den Kunden wertlos – er kann sie nicht prüfen.
Kein Prüfmittel, keine Unterschrift. Beides sind Formalien, und beide werden bemängelt.
Wo DrawingStamp Pro ansetzt
Die Software übernimmt den zweiten Schritt: Sie erkennt die Merkmale in der PDF-, TIFF-, DWG- oder DXF-Zeichnung, nummeriert sie fortlaufend, setzt die Prüfstempel und schreibt die Merkmalsliste mit Nennmaß, Abmaßen, Grenzmaßen und einem Messmittel-Vorschlag heraus – wahlweise als Messblatt im Stil von VDA 2 und PPAP oder als AS9102 Form 1 bis 3. Die Messwerte trägt der Prüfer ein, die Bewertung rechnet das Blatt. Alles Übrige – Werkstoffnachweise, Fähigkeitsuntersuchungen, das Deckblatt, der Freigabe-Workflow – bleibt im CAQ-System, wo es hingehört. Was die Software genau abdeckt und was nicht, steht auf der Seite zur EMPB-Software.
Fazit
Eine Erstbemusterung ist kein Formular, sondern ein Nachweis. Wer den Umfang vorab klärt, die Zeichnung vollständig nummeriert, die Muster aus dem echten Prozess nimmt und die Bewertung sauber rechnet, bekommt Berichte, die beim ersten Mal durchgehen. Die Formulare – VDA, PPAP oder AS9102 – sind dann nur noch die Frage, in welcher Sprache dieselbe Liste geschrieben wird.
Aktualisiert am 24.10.2026: Der Beitrag führte die Vorlagestufen noch als Teil des VDA-Verfahrens. Sie sind mit der sechsten Auflage von 2020 entfallen – die beiden Stellen sind berichtigt, der Abschnitt dazu ist neu. Quelle: Informationsblatt des VDA QMC zur Neuauflage.